Finanzierung

Für die Genehmigung einer heilpädagogischen Maßnahme stellen Sie einen Antrag bei Ihrem örtlichen Landratsamt. Das Formblatt für diesen Antrag bekommen sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Eine fachärztliche Stellungnahme bzw. Empfehlung für die heilpädagogische Maßnahme von einem Kinder- und Jugendpsychiater ist dringend erforderlich. Adressen von Fachärzten, an die Sie sich wenden können, erhalten Sie jederzeit auf Anfrage in unserer Praxis.
Die Grundlage für die Genehmigung der Maßnahme findet sich im Gesetz (KJHG, BSHG bzw. SGB VIII) und ist nicht einkommens- oder vermögensabhängig! Wir sind Ihnen bei den Antragsformalitäten gerne behilflich. Eine Privatfinanzierung ist ebenfalls möglich.