Finanzierung
- Für die Genehmigung einer heilpädagogischen Maßnahme stellen Sie einen Antrag bei Ihrem örtlichen Landratsamt. Das Formblatt für diesen Antrag bekommen sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
- Eine fachärztliche Stellungnahme bzw. Empfehlung für die heilpädagogische Maßnahme von einem Kinder- und Jugendpsychiater ist dringend erforderlich. Adressen von Fachärzten, an die Sie sich wenden können, erhalten Sie jederzeit auf
Anfrage in unserer Praxis.
- Die Grundlage für die Genehmigung der Maßnahme findet sich im Gesetz (KJHG, BSHG bzw. SGB VIII) und ist nicht einkommens- oder vermögensabhängig! Wir sind Ihnen bei den Antragsformalitäten gerne behilflich.
Eine Privatfinanzierung ist ebenfalls möglich.